Förderung

Wer kann Anträge stellen?

Privatpersonen (mkl Vereine und private Stiftungen)
Freiberuflich Tatige
kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich
Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio EUR oderderen Bilanzsumme höchstens 27 Mio EUR erreicht und die nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind m begründeten Einzelfallen möglich) Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Photovoltaik-Anlagen oder deren Komponenten sowie Antragsteller, die an oder an denen Hersteller zu 25 % oder mehr direkt oder indirekt beteiligt sind.

Was wird mitfinanziert?

Gefordert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flachen ab einer installierten Spitzenleistung von ca 1 kW peak (Nennleistung nach Herstellerangaben) Mitfinanziert werden die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Meßeinrichtungen sowie Planungskosten.

Nicht gefordert werden

 

Eigenbauanlagen
Prototypen (Anlagen, die mit weniger als 4 Exemplare
betrieben werden der betrieben worden sind)
Gebrauchte Anlagen

Vorhaben können nur dann gefordert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.

Quelle: www.solarstocc.de

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