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Privatpersonen (mkl Vereine und private Stiftungen) Freiberuflich Tatige kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio EUR oderderen Bilanzsumme höchstens 27 Mio EUR erreicht und die nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind m begründeten Einzelfallen möglich) Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Photovoltaik-Anlagen oder deren Komponenten sowie Antragsteller, die an oder an denen Hersteller zu 25 % oder mehr direkt oder indirekt beteiligt sind.
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